Mai 2012
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Strenges Grenzregime


Am 28. August 1961 legte der Rat des Kreises Bad Doberan in einem „Maßnahmeplan zur Sicherung der Küste, zum Schutze der DDR und des Friedens“ fest, dass alle Arten von Booten genau zu registrieren seien und Aussprachen über die staatlichen Festlegungen zur so genannten Grenzsicherung mit allen Bootsbesitzern und Schiffseignern durchzuführen wären. In den Städten und Gemeinden an der Küste war von nun an zu gewährleisten, dass zivile Boote ständig unter Bewachung standen und eine Benutzung Unbefugter ausgeschlossen werden konnte. Zu diesem Zwecke schuf man auch in Kühlungsborn zentrale Liegeplätze. Im Punkt 4 des Maßnahmeplanes hieß es wörtlich: „An alle Bootsverleiher sind Kontrollbücher auszuhändigen, in denen die Personalien der Benutzer sowie die Zeit der Abfahrt und Rückkehr einzutragen sind. Über den Strandfunk sind die Urlauber darauf aufmerksam zu machen, dass für Bootsfahrten der Personalausweis erforderlich ist. Die Benutzung der Boote ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.“ Das war erst der Anfang der so genannten Grenzsicherungsmaßnahmen nach der Errichtung der innerdeutschen Grenze..
Im Abschlussbericht der Kurverwaltung zur Badesaison 1965 findet sich die Aussage, dass wöchentlich Sicherheitsberatungen beim Bürgermeister der Stadt unter Teilnahme des Vorsitzenden der Kommission Ordnung und Sicherheit, des Ortsekretärs der SED, des Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei und einem Vertreter der Grenzkompanie stattfanden. Im Bericht heißt es wörtlich: „Sie (die Sicherheitsberatungen) garantieren eine schnelle Information aller für die Ordnung und Sicherheit Verantwortlichen und sichern bei Notwendigkeit die schnelle Einleitung von Maßnahmen in allen Bereichen.“ Die Verantwortlichen waren der Auffassung, dass sich die Zahl der Grenzverletzungen im Küstenabschnitt Kühlungsborn zwar verringert hatte, aber dass in einigen Fällen der Zeltplatz Ausgangspunkt für Republikflucht war und Flüchtende dazu Schlauch- und Faltboote benutzten.
Die Kommission Ordnung und Sicherheit erteilte laut Arbeitplan für das Jahr 1970 folgende Weisung: „Allen Heimleitern des FDGB-Feriendienstes sowie des Reisebüros ist ein Auszug der Grenzordnung zu übergeben. Die Heimleiter haben bei der Anreise die Urlauber darauf aufmerksam zu machen, wie sie sich im Grenzgebiet zu verhalten haben.“ Doch um das Verlassen der DDR auf dem Seewege wirkungsvoller zu verhindern, verpflichtete die Staatsmacht freiwillige Grenzhelfer. In einem Protokoll der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit vom 6. April 1972 heißt es dazu wörtlich: „Wir haben eine Spezialistengruppe gebildet, die insbesondere am Wochenende die Streifentätigkeit übernimmt.“ Mitarbeiter des Betriebes Elektroanlagenbau, der Landwirtschaftlichen Genossenschaft „Helmut Just“ und des FDGB- Feriendienstes sowie Lehrer der Schulen waren geworben worden, um am Küstenabschnitt zwischen Kühlungsborn und Heiligendamm neben den Angehörigen der Grenztruppen der DDR zivilen Streifendienst zu gehen. Ihre Aufgabe bestand darin, so genannte Grenzdurchbrüche, das heißt, das illegale Verlassen der DDR über den Seeweg, zu verhindern. Sie hatten auf alles zu achten, was auf eine solche beabsichtigte Handlung hindeuten konnte und diese den Grenztruppen oder der Volkspolizei unverzüglich mitzuteilen. Als verdächtig galt z.B. das Benutzen von Booten jeglicher Art, Luftmatratzen, Schwimmkörpern und Tauchgeräten. Zelten außerhalb des Campingplatzes oder nächtlicher Aufenthalt im unmittelbaren Strandbereich waren genau so wie das Übernachten in Personenkraftwagen oder in Gartenlauben verboten. Die Fischer hatten ihre Boote jeden Abend weit auf den Strand heraufzuziehen und fest anzuschließen.
Die Grenzzone umfasste laut Gesetz vom 18. Juli 1972 das Gebiet von etwa

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